In den vergangenen Tagen wurden die Vögel des Karlsruher Zoos auf die hoch ansteckende Vogelgrippe untersucht und leider wurde bei über 90 Tieren das Virus nachgewiesen. Da es sich bei den bisher infizierten Vögeln um Arten handelt, die sich hauptsächlich an Gewässern aufhalten und der Verbreitungsweg generell vorwiegend über Wassergeflügel stattfindet, wurde entschieden, entlang der großen Fließgewässer, mit ihren Zu- und Abflüssen, eine Stallpflicht für Geflügel anzuordnen (jeweils in einem Abstand von beidseitig 500 Metern, siehe Bild). Diese wird zunächst bis zum 15. März befristet sein. Zu Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße.
Zum aktuellen Zeitpunkt (13.02.22) gab es noch keine Anordnung zur Aufstallung des Geflügels in Stutensee, allerdings grenzt die derzeitige Zone an Büchig und Blankenloch. Da die Entwicklung sehr dynamisch ist und sich täglich ändern kann, sind Geflügelhalter angehalten, sich selbst über die aktuelle Lage zu informieren, z.B. über die Seite des Tierseucheninformationssystems des Friedrich-Loeffler-Instituts www.tsis.fli.de.