Anmeldung einer Geflügelhaltung

Wir informieren Sie nicht nur über aktuelles aus dem Vereinleben, sondern auch über Allgemeines zur Kleintierhaltung. So z.B. über Vorschriften, welche im Rahmen einer Kleintierhaltung zu beachten sind. Heute machen wir alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln darauf aufmerksam, dass gemäß §26 (1) der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) dies der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Während dies bis vor kurzem erst ab einer gewissen Anzahl an Tieren notwendig war, gilt das nun bereits ab dem ersten Tier, das Sie halten.

Für die Bekanntgabe steht ein Formular, der so genannte „Tierhalterantrag Baden-Württemberg“ zur Verfügung. Das Formular erhalten Sie online unter https://landkreis-karlsruhe.de/media/custom/1636_7030_1.PDF?1528707680 oder bei uns im Verein. Gerne sind wir Ihnen auch beim ausfüllen behilflich. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an schriftfuehrer@kleintierzuchtverein-friedrichstal.de.